Lizenzpartner | GVÖ – Rücknahme mit System

Gebinde-Rücknahme und Verwertung mit System

Die starke Gemeinschaft der Mineralölwirtschaft mit bereits über 200 Lizenzpartnern

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Zur Rücknahme und Entsorgung verpflichtet

Am 1. Juli 2022 trat die Nouvelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Kraft. Das Verpackungsgesetz verpflichtet Hersteller und Vertreiber, die Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen sich im Verpackungsregister zu registrieren, Verpackungen zurückzunehmen und werkstofflich zu verwerten. Zur Erfüllung dieser Pflicht kann ein beauftragter Dritter eingesetzt werden – für die Mineralölwirtschaft ist das die GVÖ.

Warum mit der GVÖ?

Auf der sicheren Seite

Eine Lizenzvereinbarung mit der GVÖ entlastet Sie. Von der Sammlung, Verwertung gebrauchter restentleerter Gebinde, bis hin zur aufwendigen Registerführung. Denn das übernimmt die GVÖ als beauftragter Dritter mit zuverlässigen Partnern. Mit der GVÖ sind Sie sicher und erfüllen Ihre gesetzlichen Verpflichtungen.

Alle Dokumentationen parat

Die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation über die Verwertung Ihrer Gebinde übernimmt die GVÖ gemeinschaftlich für alle Teilnehmer. Das entlastet Sie und gibt Ihnen die Gewissheit, jederzeit die erforderlichen Nachweise zu haben.

Eine starke Gemeinschaft

Über 200 Lizenzpartner aus der Mineralölwirtschaft vertrauen der GVÖ. Als Partner unserer Gemeinschaft profitieren Sie von umfassender Kompetenz, bewährten Abläufen und nicht zuletzt von einem Umlagesystem, das auf viele Schultern verteilt ist.

Kostengünstiger geht’s nicht

Das gemeinschaftliche Umlagesystem rechnet sich für jeden unserer Lizenzpartner. Zudem agiert die GVÖ wirtschaftlich und kostenbewusst. Das führt dazu, dass wir Ihnen unseren umfassenden Full Service so günstig anbieten können.

Rundum perfekter Service

Sie bieten Ihren Anfallstellen einen bequemen und für diese zudem kostenlosen Full Service rund um die Verpackungsrücknahme und -entsorgung. Die kostenlose Rücknahme erfolgt auch bei Ihren Partnern bzw. Kunden.

Setzen Sie Zeichen

Die Lizenzvereinbarung mit der GVÖ erlaubt Ihnen als Abfüller und Vertreiber von Gebinden, das GVÖ-Logo auf Ihre Gebinde zu platzieren. Mit diesem Siegel signalisieren Sie, dass Ihr Produkt sinnvoll recycelt und mit System zurückgenommen wird.

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Profitieren Sie von der Erfahrung der GVÖ und dem bereits etablierten Rücknahmesystem, damit auch Ihre Gebinde kostenfrei bei Ihren Kunden zurückgenommen werden können.

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GVÖ Hamburg Logo

GVÖ – eine starke Gemeinschaft

Die GVÖ ist eine Gemeinschaft aus 40 Gesellschaftern und über 200 Lizenzpartnern. Als Verwertungsgesellschaft für Verkaufsverpackungen der Mineralölwirtschaft sorgen wir bundesweit für die Abholung und die umweltgerechte Verwertung von gebrauchten, restentleerten Dosen, Kanistern und Fässern – ganz einfach mit dem GVÖ-Rücknahmesystem. Mehr über die GVÖ »

Was passiert mit den gesammelten Ölgebinden?

Häufig gestellte Fragen

GVÖ Gebinde: Voll gut: Wir sehen uns alle wieder!
  1. Wo finde ich Informationen zum Verpackungsgesetz?

    Informationen rund um das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

    www.bmuv.de

  2. Wo kann ich mich über die Vollständigkeitserklärung informieren?

    Alle Details zur Vollständigkeitserklärung finden Sie auf der Seite der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

    www.verpackungsregister.org

  3. Wer ist die GVÖ?

    Die GVÖ ist eine Gemeinschaft aus 40 Gesellschaftern und über 200 Lizenzpartnern.
    Als Verwertungsgesellschaft für Verkaufsverpackungen der Mineralölwirtschaft sorgen
    wir bundesweit für die Abholung und umweltgerechte Verwertung von gebrauchten,
    restentleerten Dosen, Kanistern und Fässern – ganz einfach mit dem GVÖ-Rücknahmesystem.

  4. Wie werde ich meine Öldosen los?

    Für Anfallstellen gilt:
    Verpackungen, z. B. Öldosen, unterliegen laut Verpackungsgesetz (VpackG) strengen Auflagen und Regelungen zur Rücknahmepflicht.
    Die GVÖ ist die Verwertungsgesellschaft für Gebinde der Mineralölwirtschaft, die Ihnen Ihre Rücknahme-, Verwertungs- und Nachweispflichten abnimmt. Das GVÖ-Rücknahmesystem wird von den Lizenz­partnern finanziert.
    Für Sie als Sammelstelle ist der Service kostenlos. Melden Sie sich ganz einfach online an - und schon profitieren Sie von dem perfekten Rücknahme-Service der GVÖ.

    Für Verbraucher gilt:
    Geben Sie die leeren Behälter unbeschädigt und verschlossen wieder dort ab, wo sie gekauft wurden.
    Werfen Sie Ölgebinde nach Gebrauch auf keinen Fall in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne oder in den Hausmüll! Denn das in den Gebinden verbliebene restliche Öl belastet bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt.
    Die Verkaufsstellen von Produkten der GVÖ-Lizenzpartner nehmen die Leergebinde
    unentgeltlich zurück und geben diese an die GVÖ weiter. Die GVÖ sorgt dann für eine umweltgerechte Verwertung in zertifizierten Fachbetrieben.
    So werden die Ölgebinde dem Wertstoffkreislauf wieder hinzugefügt.

  5. Wie funktioniert das System?

    Die GVÖ ist eine Gemeinschaft aus 40 Gesellschaftern und über 200 Lizenzpartnern. Als Verwertungsgesellschaft sorgt die GVÖ bundesweit für die Abholung und umweltgerechte Verwertung von gebrauchten, restentleerten Dosen, Kanistern und Fässern. Das GVÖ-System wird von den Lizenzpartnern finanziert und ist für die gemeldeten Anfallstellen kostenlos.

  6. Was wird gesammelt?

    Die GVÖ holt markenunabhängig Ihre gebrauchten, restentleerten Gebinde-Verpackungen bis 65 Liter/ Kilogramm Fassungsvermögen ab.

  7. Wie oft wird gesammelt?

    Je, nach Bedarf. Wenn Ihre Anfallstellen mindestens 4 Einheiten, also volle GVÖ-Säcke und/oder leere Garagenfässer zusammen haben, kann diese die Abholung beauftragen.

  8. Was ist eine Anfallstelle?

    Anfallstellen sind alle Unternehmen bei denen Verkaufsverpackungen von Mineralölen, Fetten, Kühlerfrostschutz, Additiven und ähnlichen Produkten auf Ölbasis anfallen. Zum Beispiel: Tankstellen, Werkstätten, Fachgeschäfte und Großmärkte, Mineralölhandel, Gewerbe-Industrie-Partner.

  9. Wie viele Anfallstellen kann ich anmelden?

    Als Vertriebspartner oder Anfallstelle eines GVÖ-Lizenzpartners können Sie über unser Büro auch ganz einfach mehrere Standorte als Anfallstellen über einen Zugang zusammenfassen lassen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Telefon: 040 / 280859 - 0

  10. Was passiert mit den gesammelten Ölgebinden?

    Die GVÖ sorgt für eine umweltgerechte Verwertung in zertifizierten Fachbetrieben. Als Granulat werden die Gebinde wieder dem Wertstoffkreislauf hinzugefügt. Neue Produkte können daraus entstehen.

  11. Warum sollte ich mitmachen?

    Gebinde, z. B. Öldosen, unterliegen laut Verpackungsgesetz (VpackG) strengen Auflagen und Regelungen zur Rücknahmepflicht. Mit einer GVÖ-Systembeteiligung beauftragen Sie diese an einen zuverlässigen Partner und erfüllen damit Ihre gesetzlichen Verpflichtungen voll und ganz.

    Mehr noch: Sie bieten Ihren Anfallstellen einen für sie bequemen, kostenlosen Full Service rund um die Verpackungsrücknahme und -entsorgung. Auch die vorgeschriebene Dokumentation über die Verwertung übernimmt die GVÖ gemeinschaftlich für alle Teilnehmer. Das Systementgelt deckt alle Kosten für Rücknahme, Verwertung und Dokumentation Ihrer in den deutschen Markt gebrachten Ölgebinde.

    Die GVÖ nimmt Ihnen damit die gesetzliche Rücknahme-, Verwertungs- und Dokumentationspflicht ab. Einfacher und bequemer können Sie die gesetzlichen Vorgaben zur Abholung und Entsorgung von Leergebinden nicht erfüllen.

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Um die Details einer Lizenzpartnerschaft zu klären kontaktieren Sie uns bitte über dieses Kontaktformular.

GVÖ Gebinde-Verwertungsgesellschaft der
Mineralölwirtschaft mbH

Schopenstehl 20
20095 Hamburg
E-Mail: gvoe@gvoe.de
Telefon: +49 40 280859-0
Telefax: +49 40 280859-30

GVÖ-Sack: Zack, ab in den Sack!