Änderungen im Verpackungsgesetz zum 01. Juli 2022
Wann änderte sich das Verpackungsgesetz?
Am 01.07.2022 änderte sich das Verpackungsgesetz.
Was änderte sich genau?
Seit dem 1. Juli 2022 müssen alle Unternehmen, die verpackte Waren in Deutschland in Umlauf bringen, sich im Verpackungsregister “LUCID” registrieren. Die Art der Verpackung spielt dabei keine Rolle. Auch Elektronische Marktplätze müssen sich an das neue Gesetz halten und sind dazu verpflichtet, sicher zu stellen, dass die Verkäufer im Verpackungsregister “LUCID” registriert sind. Nicht registrierte Verkäufer dürfen ab dem 01.07.2022 keine Waren mehr anbieten. Fulfillment-Dienstleister müssen ebenfalls sicherstellen, dass die auftraggebenden Unternehmen im Register registriert sind.
Auch Händler, die Serviceverpackungen wie z.B. Eisbecher, Pizzakartons oder Umschlagpapier in Umlauf bringen, sind verpflichtet, sich zu registrieren.
Rücknahme von Verpackungen
Verpackungen, die dafür vorgesehen sind, beim Verbraucher anzukommen, müssen vom Vertreiber, der sie als erstes in Umlauf gebracht hat, wieder zurückgenommen werden. Dieser darf hierfür auch ein anderes Unternehmen beauftragen, aber keine Gebühren erheben.
Warum die Änderung?
Hersteller und Vertreiber von Verpackungen sollen mehr Verantwortung übernehmen und sich aktiver am Schutz der Umwelt beteiligen.
Besonderheiten bei den Serviceverpackungen?
Bei Serviceverpackungen, wie z.B. Coffee-to-go Becher, besteht die Möglichkeit, auf vorlizensierte Verpackungen zurückzugreifen.