Gut Verpackt - über das in 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz
Gut Verpackt - über das in 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz

Gut Verpackt - über das in 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz

Artikel aus der Fachzeitschrift "Brennstoffspiegel + Mineralölrundschau", erschienen in der Ausgabe 12/2018, über das, am 01.01.2019 in Kraft tretende, neue Verpackungsgesetz und dessen Auswirkungen auf die GVÖ.

27. September, Flughafen Köln-Bonn. Unter dem Motto »Alles Wissenswerte zum neuen Verpackungsgesetz und zu dessen Auswirkungen auf die GVÖ, das über 20 Jahre bewährte Rücknahmesystem der Mineralölwirtschaft" wollten rund 40 Teilnehmer aus erster Hand wissen, wie sich die neuen Vorschriften vom 1. Januar 2019 an auf die Branche auswirken und welche Herausforderungen auf Hersteller und Vertreiber im B2C-Handel zukommen. Zu der für
UNITI-Mitglieder und GVO-Systempartner exklusiven Informationsveranstaltung geladen
hatten der UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen und die GVÖ Gebinde-Verwertungsgesellschaft der Mineralölwirtschaft.

Fundierter Überblick
Der erste Referent der Veranstaltung, Rechtsanwalt Dr. Olaf Konzak von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen, hatte mit „Sieg der Vernunft oder ein Gesetz für die Mülltonne?" für seinen Vortrag einen plakativen und zugleich provozierenden Titel gewählt. Mit dem Werdegang von der Verpackungsverordnung zum Verpackungsgesetz bot er dann einen historischen Einstieg in die schwierige Materie. Dabei rief er in Erinnerung, dass die ersten Überlegungen für das neue Verpackungsgesetz, das die alte Verpackungsverordnung zum Neujahrsbeginn ablöst, auf das Jahr 2012 zurückgingen. Von hoher Bedeutung sei, dass mit Inkrafttreten der neuen Regelungen zu Beginn des nächsten Jahres eine Unterscheidung zwischen systembeteiligungspflichtigen
und nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen einhergehen werde, aus der sich Pflichten für die Hersteller ergäben, führte Dr. Konzak aus. So gehören unter anderem Schmieröle und Schmierstoffe in Kunststoffverpackungen, Flaschen und Kanistern nicht zu den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Die sich daraus ergebenden Detailfragen zur Umsetzungspraxis für die mittelständischen Schmierstoffunternehmen beantwortete Dr. Konzak zur Freude der Teilnehmer äußerst fachkundig und präzise. Auf der Veranstaltung konnten für die Mineralölbranche leider abschließend nicht alle Details zum konkreten Umfang der neuen Pflichten aus dem Verpackungsgesetz geklärt werden, unter anderem im Umgang mit der Registerdatenbank „LUCID" der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Da diese den angekündigten Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen noch nicht abschließend erstellt hat, ist hier voraussichtlich erst Ende des Jahres eine rechtliche Klärung zu erwarten. Dr. Konzak wies die Teilnehmer ausführlich auf die in diesem Zusammenhang bestehenden rechtlichen Probleme hin.

Diskussion über Quoten und Beteiligungsentgelte
Auch die Darstellung der speziellen Zuordnung der verschiedenen Produktgruppen und der gewerblichen Anfallstellen war für die Teilnehmer ein Thema von herausragendem Interesse, bei dem gern nachgefragt wurde - genauso übrigens wie bei den für die Jahre 2019 und 2022 jeweils festgeschriebenen Recyclingquoten. Dabei wurde deutlich, wie stark sich die Quoten über die Jahre erhöht haben und weiter erhöhen werden: bei Kunststoffen zum Beispiel von 22,5 Prozent im Jahr 2009 auf 63 Prozent im Jahr 2022. Einen gelungenen Abschluss fanden die Ausführungen Dr. Konzaks in den Hinweisen zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte und zur haushaltsnahen Sammlung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen. Nicht minder interessant gestalteten sich die Erläuterungen des zweiten Referenten Dirk Kopplow zum Rücknahmesystem der GVO. Die GVÖ Gebinde-Verwertungsgesellschaft der Mineralölwirtschaft mbH, deren Geschäftsführer Kopplow ist, wurde 1995 in Hamburg gegründet, um die Anforderungen der Verpackungsverordnung zu erfüllen. Kopplow belegte mit Zahlen, dass sich seit der Gründung die Zahl der Sammelsäcke und der Tonnage um mehr als das Vierfache gesteigert habe. Detailliert schilderte er, welche Produkte die GVÖ bei der Rücknahme unterstützt und welche Annahmebedingungen Belten. Auch daraus ergaben sich Fragen - vor allem welche Leistungen die GVÖ im Lichte der neuen gesetzlichen Rahmenregelungen vom 1. Januar 2019 an offerieren kann -, die Kopplow genauso souverän zu beantworten wusste wie Dr. Konzak.

Das GVÖ-Rücknahmesystem: Aus UNITI-Sicht eine Erfolgsstory sondergleichen
Mit seinem Rückblick auf ein von der GVÖ über 20 Jahre erfolgreiches Rücknahmesystem der Mineralölbranche, an dem sich über die Zeit auch die kleineren und mittleren Tankstellen- bzw. Mineralölunternehmen beteiligt haben, führte abschließend Rechtsanwalt Jörg-Uwe Brandis als UNITI-Geschäftsführer durch die Historie. Von Beginn an unterstützte UNITI die Bemühungen um eine freiwillige von der Mineralölwirtschaft getragene Rücknahmelösung schon im Vorgriff auf erst spätere gesetzliche Regelungen. Der Verband und seine Mitglieder engagierten sich bei der Planung und Durchführung des vorangegangenen Feldtests in zwei Bundesländern und der darauf folgenden Überführung aus der Projektphase in ein Rücknahmesystem. Dem für die Branche konzipierten und inzwischen schon lange erfolgreich etablierten Rücknahme- und Verwertungssystem stellte Brandis eine Bestnote aus: „Eine tolle Erfolgsstory, die ihresgleichen sucht."

Eine volle Packung Informationen
Die Teilnehmer freuten sich über diese volle Packung mit Informationen, die sie als fruchtbringend für ihre Geschäftspraxis empfanden und gern mit nach Hause nahmen. „Die neue Gesetzgebung bei Verpackungen mit ihren spezifischen Herausforderungen zu kennen ist heutzutage in der Branche unerlässlich - gerade für mittelständische Schmierstofffirmen. Dazu haben Herr Dr. Konzak und Herr Kopplow mit ihren nützlichen Ratschlägen für die Praxis wertvolle Beiträge geleistet", fasste Organisator Brandis für UNITI die positiven Rückmeldungen der in jeder Hinsicht gelungenen fünf Stunden am Köln-Bonner Flughafen zusammen.

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